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FuE Programm Informations- und Kommunikationstechnik Bayern

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Vorankündigung zur Bekanntmachung "Cybersicherheit" (2026)

Datum 28.10.2025 bis 31.12.2026 (Europe/Berlin / UTC100)
Kontakt Dr. Roland Krebs
iuk-bayern@vdivde-it.de
089/5108963-057 (Sie erreichen uns in der Regel Mo.-Do. 9-15 Uhr sowie Fr. 9-13 Uhr.)

Im Rahmen einer kommenden Bekanntmachung möchte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) anwendungsorientierte, technologische Innovationen auf dem Gebiet der Cybersicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen fördern – sowohl für die Wirtschaft als auch für Staat, Gesellschaft und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Dadurch soll die Digitalisierung in Bayern weiter vorangetrieben und ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen geleistet werden. 

Gegenstand der Förderung sollen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher, industriegetriebener Verbundvorhaben sein. Es sollen ausschließlich Vorhaben gefördert werden, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der Cyber­sicherheit beinhalten. 

Die für die kommende Bekanntmachung geplanten thematischen Schwerpunkte entnehmen Sie bitte dem Volltext der Vorankündigung.

Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen und dabei mindestens ein Unternehmen enthalten. Der Förderaufruf wird sich an Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen richten. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden nur Arbeiten gefördert, welche innerhalb Bayerns durchgeführt werden. KMU werden besonders zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt.

Die Details der Zuwendungsvoraussetzungen werden sich aus der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Förderaufrufs geltenden Richtlinie ergeben.

Die aktuelle Fassung der Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“ läuft zum 31.12.2025 aus. Die finale Bekanntmachung wird nach Festlegung der Neufassung der Richtlinien veröffentlicht. Der Projektträger wird dann zeitnah auf der Webseite https://www.iuk-bayern.de/ sowie im Newsletter zum Förderbereich Informations- und Kommunikationstechnik weitere Details zu Ablauf und Einreichungsfrist bereitstellen - voraussichtlich im Frühjahr 2026.

Zur aktuell geplanten Bekanntmachungsreihe der Förderlinie Digitalisierung werden Informationsveranstaltungen für Förderinteressierte angeboten. Weitere Informationen hierzu stehen unter https://www.iuk-bayern.de/bkm-info-25-26 zur Verfügung.

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