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FuE Programm Informations- und Kommunikationstechnik Bayern

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Bekanntmachung "Assistenzrobotik" im Rahmen des Masterplans Bayern Digital II der Bayerischen Staatsregierung

Datum 15.09.2018 (Europe/Berlin / UTC200)
Kontakt Dr. Jürgen Dam, Programmleiter Informations- und Kommunikationstechnik Bayern
iuk-bayern@vdivde-it.de
089/5108963-011

Die Einreichungsfrist für diese Bekanntmachung ist abgelaufen. Aktuelle Bekanntmachungen finden Sie hier.

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Mit der Initiative „Assistenzrobotik“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie (StMWi) im Rahmen des Masterplans Bayern Digital II innovative Verbundprojekte im Bereich Assistenzrobotik, welche die Digitalisierung in Bayern vorantreiben und die Bewältigung zukünftiger, gesellschaftlicher Herausforderungen unterstützen.

Fortschritte in der Robotik erlauben eine immer engere Koexistenz und Zusammenarbeit von Menschen und Robotersystemen. Ermöglicht wird dies insbesondere auch durch eine feinfühlige und nachgiebige Leichtbaurobotik. Durch diese Entwicklung können Roboter den Menschen in immer mehr Bereichen assistieren, beispielsweise im industriellen und im häuslichen Umfeld oder im Gesundheitswesen. Die Assistenzrobotik wird dadurch zur Schlüsseltechnologie für eine Vielzahl von Branchen und für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Bayern.

Ein Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen, wobei mindestens ein Unternehmen beteiligt sein muss. Die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. Es werden ausschließlich Arbeiten gefördert, die in Bayern durchgeführt werden. KMU werden im Besonderen zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt. Die angestrebte maximale Projektlaufzeit erstreckt sich bis Ende 2021. Projektvorschläge können ab sofort und bis zum Stichtag 15.09.2018 über das folgende Internetportal eingereicht werden:
https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/assistenzrobotik-bayern

Ein Projektvorschlag besteht aus einer Projektskizze mit einer maximalen Länge von 15 Seiten und dem Formular „Angaben zu Unternehmen“, das betriebswirtschaftliche Angaben zum jeweiligen Unternehmen sowie dessen Verwertungsperspektiven enthält.

Details zur Bekanntmachung

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