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Förderbedingungen

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Grundlage für die Festlegung der Förderquote ist der detaillierte Arbeitsplan mit einzelnen Arbeitspaketen des Antragstellers. Dabei erfolgt eine Bewertung der geplanten Arbeitspakete hinsichtlich ihres Gehalts an industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung (Begriffserklärung siehe EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation Ziff. 2.2 f-g). Die Anteile der industriellen Forschung können mit bis zu 50% gefördert werden, die der experimentellen Entwicklung mit bis zu 25% (KMU: 35%).

Aus der anteilig gewichteten Bewertung ergibt sich eine individuelle Förderquote für jeden Projektpartner.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen können mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Ist für diese Einrichtungen eine 100% Finanzierung erforderlich, werden die restlichen 50% durch Umverteilung der Fördermittel der industriellen Partner auf die Forschungspartner aufgebracht (siehe auch Berechnungsbeispiel).

Die Förderung des Gesamtverbundes kann 50% nicht überschreiten.

Zuwendungsfähig sind Personalkosten, Materialkosten, Fremdleistungen und Sondereinzelkosten (Investitionen, jeweils zeit- und vorhabensanteilig). Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind darüber hinaus Reisekosten förderfähig.

Personalkosten werden für Unternehmen pauschaliert. Für einen Personenmonat (160 Stunden) können folgende Pauschalen angesetzt werden, die jeweils Personalnebenkosten, Gemeinkosten und Reisekosten mit abdecken:

  • wissenschaftliches Personal (Ingenieur, Informatiker etc.) 8.000 EUR,
  • Techniker, Meister und vergl. 5.800 EUR,
  • Facharbeiter 4.000 EUR.

 

Für die industriellen Partner wird auf die zuwendungsfähigen Aufwendungen ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag von 7% anerkannt.

Ausführliche Informationen

Details der Förderbedingungen können Sie auch der Richtlinie des Programms entnehmen.

Beispiel zur Berechnung der Förderquoten

Im Beispielvorhaben arbeiten ein KMU, ein Großunternehmen und eine Universität zusammen.

KMU

Projektkosten: 300 TEUR und einem Umfang von Personenmonaten: 40 PM, davon 30 PM industrielle Forschung (50%) und 10 PM experimentelle Entwicklung (25% + 10% KMU Bonus)

Förderquote nach Arbeitspaketbewertung: 46,25% (entspricht 138,7 TEUR Förderung)

Großunternehmen

Projektkosten: 400 TEUR mit einem Umfang von Personenmonaten: 50 PM, davon 20 PM industrielle Forschung (50%) und 30 PM experimentelle Entwicklung (25%)

Förderquote nach Arbeitspaketbewertung: 35% (entspricht 140 TEUR Förderung)

Universität

Projektkosten: 200 TEUR mit einem Umfang von Personenmonaten: 30 PM, davon 30 PM industrielle Forschung (50%)

Förderquote nach Arbeitspaketbewertung: 50% (entspricht 100 TEUR Förderung)

Da die Universität keine Eigenmittel ins Projekt einbringt, muss die zweite Hälfte der universitären Projektkosten von den Industriepartnern aufgebracht werden. Dies erfolgt durch eine Umverteilung der Förderquote, die von den Projektpartnern einvernehmlich festgelegt werden muss. Die Gesamtförderquote des Projekts aus der Arbeitspaketbewertung bleibt dabei erhalten; diese liegt in diesem Beispiel bei 42%.

Nach der Umverteilung sehen die Förderquoten (FQ) wie folgt aus:

  • KMU: 29,6% (entspricht 88,8 TEUR Förderung)
  • Großunternehmen: 22,4% (entspricht 89,6 TEUR Förderung)
  • Universität: 100% (entspricht 200 TEUR Förderung)

Projektkosten TEURFQFQ nach UmverteilungZuwendung TEUR
KMU 300 46,25% 29,6% 88,8
Großunternehmen 400 35% 22,4% 89,6
Universität 200 50% 100% 200
Summe 900 378,4