Wer wird gefördert?
Rechtlich selbstständige Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Bayern sind antragsberechtigt.
Unternehmen mit Sitz außerhalb Bayerns müssen über einen bayerischen Standort verfügen, an dem die Entwicklungstätigkeiten von entsprechend qualifiziertem Personal durchgeführt werden und an dem die kommerzielle Verwertung im Anschluss an das Projekt stattfindet.
Antragstellende Unternehmen müssen zur Finanzierung der Vorhaben in geeignetem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen (siehe Förderbedingungen). Die Finanzierung dieses Eigenanteils ist bei der Antragstellung nachzuweisen. Ebenso antragsberechtigt sind Mitglieder oder Einrichtungen von Universitäten, Hochschulen sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mit Sitz bzw. Niederlassung in Bayern.
Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten können auch Aufträge für Fremdleistungen an bayerische Unternehmen oder Forschungseinrichtungen vergeben werden. Eine Auftragsvergabe an Partner außerhalb Bayerns ist in der Regel nicht möglich.

