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Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschussförderung bis zu max. 50% der förderfähigen Personal-, Material-, Raum-, Fremdleistungs- und Sondereinzelkosten (zeit- und vorhabensanteilig). Bei Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen erfolgt die Zuwendung bzw. Zuweisung auf Ausgabenbasis. Reisekosten können hierbei in Ansatz gebracht werden. Der Fördersatz des Gesamtverbundes darf 50% nicht übersteigen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren gliedert sich in drei Phasen:

  • Ideenskizzen sind beim beauftragten Projektträger VDI/VDE-IT einzureichen.
  • Der Projektträger prüft, inwieweit die inhaltlichen und formalen Randbedingungen erfüllt sind und qualifiziert gemeinsam mit den einreichenden Partnern das Vorhaben.
  • Bei der sich anschließenden Antragstellung unterstützt der Projektträger die Antragsteller bis zur Förderentscheidung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT).

Für einen raschen Beginn und eine umfassende Betreuung während der Projektförderung stehen die Mitarbeiter des Projektträgers stets mit Rat und Tat zur Verfügung. Zur organisatorischen Unterstützung bei der Antragsstellung sowie bei der Durchführung und Abrechnung des Vorhabens werden die benötigten Richtlinien und Formblätter im Internet zum Download angeboten.


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